Spaniens Visum für digitale Nomaden: Der vollständige Leitfaden
(Aktualisiert für 2026)
Alles, was Sie über das legale Leben und Arbeiten in Spanien als Fernarbeiter oder Freiberufler wissen müssen – Voraussetzungen, Dokumente, der Antragsprozess und die damit verbundenen Steuervorteile.
Sie haben sich bereits für das Digital Nomad Visa entschieden? Dann sollten Sie sich als Nächstes mit dem Beckham-Gesetz vertraut machen – Spaniens einheitlicher Steuersatz von 24 % für Neuansässige. Viele Inhaber eines Digital Nomad Visa erfüllen die Voraussetzungen, die Beantragung erfolgt jedoch separat und unterliegt einer strengen Frist. Unser umfassender Leitfaden erklärt Ihnen, wer die Voraussetzungen erfüllt, wie hoch die möglichen Einsparungen sind und wie Sie den Antrag korrekt stellen.
Erfahren Sie mehr in unserem Beckham-Rechtsleitfaden →
SamirLaw ist exklusiv auf internationale Mandanten in Spanien spezialisiert. Wir kümmern uns um Einwanderungs- und Steuerangelegenheiten aus einer Hand – so sind Ihr Visum, Ihr Antrag bei Beckham Law und Ihre Steuerstruktur von Anfang an optimal aufeinander abgestimmt. Alle Angelegenheiten werden persönlich von einem qualifizierten spanischen Anwalt bearbeitet und nicht an Dritte vergeben.
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Was Sie vor Ihrer Bewerbung im Jahr 2026 wissen müssen
Was ist das Digital Nomad Visa?
Das spanische Digital Nomad Visa bietet Nicht-EU-Bürgern, die remote arbeiten oder freiberuflich tätig sind, einen legalen und flexiblen Weg, in Spanien zu leben und für internationale Kunden oder Arbeitgeber zu arbeiten. Es ist eine einzigartige Gelegenheit, Berufsleben mit der außergewöhnlichen Lebensqualität Spaniens zu verbinden – und eröffnet den meisten Antragstellern zudem erhebliche Steuervorteile durch das Beckham-Gesetz.
Dieser Leitfaden behandelt die Teilnahmevoraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen, den schrittweisen Bewerbungsprozess und die wichtigsten Punkte, die im Jahr 2026 beachtet werden sollten.
Bevor Sie beginnen – stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Bevor Sie Unterlagen zusammenstellen oder Termine vereinbaren, vergewissern Sie sich, dass Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen. Der Beginn des Antragsverfahrens ohne vorherige Prüfung der Anspruchsberechtigung ist einer der häufigsten – und teuersten – Fehler von Antragstellern.
Finanzielle Anforderungen
Sie müssen ein regelmäßiges Einkommen aus dem Ausland nachweisen. Die erforderliche monatliche Einkommensgrenze hängt von der Anzahl der in Ihrem Antrag aufgeführten Familienmitglieder ab.
- 1 Antragsteller: 2.849 €/Monat (34.188 €/Jahr)
- 1 Antragsteller 1 Angehöriger: 3.917 €/Monat (47.009 €/Jahr)
- 1 Antragsteller 2 Angehörige: 4.274 €/Monat (51.282 €/Jahr)
- 1 Antragsteller 3 Angehörige: 4.630 €/Monat (55.556 €/Jahr)
- 1 Antragsteller 4 Angehörige: 4.986 €/Monat (59.829 €/Jahr)
Sie müssen außerdem eine Bankbescheinigung vorlegen, die die drei Monate vor Ihrem Antragsdatum abdeckt und den Erhalt von Einkünften aus Ihrer Anstellung oder freiberuflichen Tätigkeit bestätigt.
Anforderungen an Arbeit und Erfahrung
- Sie müssen mindestens drei Monate lang für Ihren aktuellen Arbeitgeber oder freiberufliche Kunden gearbeitet haben.
- Ihr Arbeitgeber oder Ihre Kunden müssen seit mindestens einem Jahr im Geschäft sein.
- Ihr Arbeitgeber oder Ihre Kunden müssen Ihnen ein Schreiben ausstellen, das Sie zur Fernarbeit von Spanien aus berechtigt.
- Sie müssen entweder über einen Universitätsabschluss oder eine berufliche Qualifikation verfügen oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet vorweisen können.
- Wenn Sie selbstständig sind, müssen Ihre Kunden eingetragene Unternehmen sein – keine Privatpersonen.
Strafregister
- Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie sich in den letzten zwei Jahren aufgehalten haben, mit Apostille und ins Spanische übersetzt.
- Eine unterzeichnete Erklärung, die bestätigt, dass in den letzten fünf Jahren keine schweren kriminellen Verurteilungen vorlagen.
Hinweis zur Dokumentenfrist: Die meisten mit Ihrem Antrag eingereichten Dokumente dürfen nicht älter als drei Monate vor dem Antragsdatum sein. Planen Sie Ihren Zeitplan sorgfältig – Apostille- und Übersetzungsverfahren benötigen Zeit, und die Beschaffung neuer Kopien verursacht häufige und vermeidbare Zusatzkosten.
Sozialversicherung – was Sie organisieren müssen
Die Sozialversicherung ist während des Aufenthalts und der Arbeit in Spanien obligatorisch. Wie Sie diese Verpflichtung erfüllen, hängt von Ihrer Beschäftigungssituation ab.
Wenn Sie angestellt sind:
- Wenn Ihr Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen mit Spanien hat (z. B. Großbritannien), kann Ihr Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen, wodurch Sie weiterhin im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes versichert bleiben.
- Besteht keine Vereinbarung, muss sich Ihr Arbeitgeber über einen lokalen Rechtsvertreter in Spanien zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge anmelden.
Wenn Sie selbstständig sind:
- Nach der Visumserteilung müssen Sie sich bei der spanischen Sozialversicherung anmelden.
- Im ersten Jahr gilt eine monatliche Pauschale von 80 €.
- Nach dem ersten Jahr betragen die Beiträge je nach Ihrem angegebenen Einkommen etwa 225 € bis 530 € pro Monat.
- Eine unterzeichnete Absichtserklärung zur Registrierung bei der spanischen Sozialversicherung ist im Antragsverfahren erforderlich.
Dokumente, die Sie sammeln müssen
Beginnen Sie frühzeitig – insbesondere bei Dokumenten, die eine offizielle Übersetzung und Apostille erfordern, da dies Zeit in Anspruch nimmt und die Dokumente zum Zeitpunkt der Einreichung aktuell sein müssen.
Strafregister und Erklärung:
- Führungszeugnis(se) aus den Wohnsitzländern der letzten zwei Jahre (mit Apostille versehen und ins Spanische übersetzt)
- Unterzeichnete Erklärung, in den letzten fünf Jahren nicht strafrechtlich verurteilt worden zu sein
Nachweis der Arbeitsleistung oder der Kundenbeziehung:
- Arbeitgeberschreiben, das Ihre Position, Ihr Gehalt, Ihr Eintrittsdatum und Ihre Genehmigung zur Fernarbeit von Spanien aus bestätigt.
- Für Freiberufler: ein Kundenschreiben mit Angabe der Dauer der Zusammenarbeit, der Rechnungsstellungsmodalitäten und der Erlaubnis zur Fernarbeit von Spanien aus.
- Nachweis, dass Ihr Arbeitgeber oder Kunde seit mindestens einem Jahr geschäftlich tätig ist (z. B. Gründungsurkunde, mit Apostille versehen und übersetzt)
- Bankbescheinigung und entsprechende Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen, die den Einkommenseingang der letzten drei Monate bestätigen
Qualifikationen oder beruflicher Werdegang:
- Kopie Ihres Universitätsabschlusses oder Berufszeugnisses (mit Apostille und Übersetzung), oder
- Nachweis von drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung, bestätigt durch Steuer- oder Sozialversicherungsunterlagen
Lebenslauf:
- Ein aktualisierter Lebenslauf in Spanisch – eine einfache Übersetzung genügt.
Krankenversicherung:
- Selbstständige Antragsteller: eine unterzeichnete Absichtserklärung zur Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (eine private Versicherung ist in diesem Stadium nicht erforderlich)
- Inhaber des Formulars A1: können über das S1-Zertifikat Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung erhalten – eine private Krankenversicherung ist nicht erforderlich.
- Alle anderen: private Krankenversicherung bei einem spanischen Anbieter, ohne Zuzahlungen und mit vollem Versicherungsschutz in Spanien
So reichen Sie Ihre Bewerbung ein
Es gibt zwei Möglichkeiten, sich zu bewerben, und welche die richtige ist, hängt von Ihrer aktuellen Situation ab.
Antragstellung in Spanien (empfohlen für die meisten Antragsteller): Reisen Sie als Tourist nach Spanien ein und stellen Sie Ihren Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft. Bei Genehmigung erhalten Sie eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis – oder eine kürzere, falls Ihr Arbeitsvertrag ein festes Enddatum hat.
Antragstellung über ein spanisches Konsulat im Ausland: Dieser Weg ermöglicht die Beantragung eines Visums für ein Jahr, das nach der Einreise nach Spanien in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Er empfiehlt sich vor allem für Antragsteller, die ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen – beispielsweise Staatsangehörige von Ländern, die nicht visumfrei nach Spanien einreisen dürfen.
Beckham-Gesetz – das sollte man nicht übersehen
Berechtigte Inhaber eines Digital Nomad Visa können sich für das Beckham-Gesetz bewerben, das Folgendes bietet:
- Ein einheitlicher Steuersatz von 24 % auf Erwerbseinkommen bis zu 600.000 € pro Jahr
- Befreiung von der spanischen Steuer auf die meisten ausländischen Einkünfte
- Keine Vermögenssteuer auf im Ausland gehaltene Vermögenswerte
- Es besteht keine Pflicht zur Einreichung des Formulars Modelo 720 (Deklaration ausländischer Vermögenswerte).
- Gültig für bis zu sechs Jahre
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung eingereicht werden. Er ist vom Visumverfahren getrennt und erfolgt nicht automatisch – viele Antragsteller verpassen die Frist schlichtweg, weil sie nichts von ihrer Existenz wussten.
Eine vollständige Aufschlüsselung des Beckham-Gesetzes – Anspruchsberechtigung, Gebühren, Einbeziehung der Familie und Antragsverfahren – finden Sie in unserem vollständigen Leitfaden.
Der SamirLaw Beckham Law Guide →
Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt
Dies sind die Fehler, die wir am häufigsten beobachten – und die die größten Störungen in Anwendungen verursachen:
- Versäumnis, die erforderlichen Dokumente mit einer Apostille zu versehen oder zu übersetzen
- Keine Vorlage einer Bankbescheinigung als Einkommensnachweis
- Einreichen von Dokumenten, deren Gültigkeit abgelaufen ist oder die außerhalb des dreimonatigen Gültigkeitszeitraums liegen.
- Angenommen, das Beckham-Gesetz greift automatisch – das tut es nicht.
- Es wird nicht überprüft, ob es sich bei freiberuflichen Auftraggebern um eingetragene Unternehmen oder um Einzelpersonen handelt.
- Nutzung einer Krankenversicherung, die Zuzahlungen beinhaltet
- Dadurch bleibt nicht genügend Zeit für die Dokumentenbeschaffung und den Legalisierungsprozess.
Warum Spanien?
- Mediterraner Lebensstil, Klima und Lebensqualität
- Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem nach der Registrierung
- Bringen Sie Ihre Familie unter den Bedingungen der Familienzusammenführung mit.
- Nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung und nach zehn Jahren der Staatsbürgerschaft.
- Leben und arbeiten Sie legal mit klarem Steuer- und Rechtsstatus von Anfang an.
- Möglicher Zugang zu erheblichen Steuervorteilen durch Beckham Law
Wie SamirLaw Ihnen helfen kann
Bei SamirLaw begleiten wir internationale Mandanten durch den gesamten Umzugsprozess – nicht nur durch das Visum, sondern durch alles, was damit zusammenhängt:
- Eignungsprüfung und Beratung zum passenden Visumweg für Ihre Situation
- Umfassende Unterstützung bei Visumanträgen und Dokumentenprüfung
- Koordination der Apostille- und Übersetzungsanforderungen
- Eignungsprüfung und Bewerbung für das Beckham-Gesetz
- Sozialversicherungsregistrierung
- NIE- und TIE-Anträge und Unterstützung nach der Ankunft
- Laufende Einhaltung der Steuervorschriften und jährliche Steuererklärungen
Wir kümmern uns um Einwanderung und Steuern zusammen – so wird nichts übersehen und nichts dem Zufall überlassen.
Bereit für den Umzug nach Spanien?
Die Informationen in diesem Leitfaden dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Obwohl wir die Richtigkeit der Inhalte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sorgfältig geprüft haben, können sich Visabestimmungen, finanzielle Voraussetzungen und Vorschriften ändern, und individuelle Umstände können stark variieren. Wir empfehlen Ihnen dringend, vor jeder Entscheidung qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Für eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.
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