Steuerrecht

Internationales Steuerrecht & Umzugsplanung

Ein Umzug nach Spanien bietet spannende Möglichkeiten, doch die Einhaltung des internationalen Steuerrechts und die Gewährleistung eines steueroptimierten Umzugs erfordern fachkundige Beratung. Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihren Umzug durch die Nutzung von Systemen wie dem Beckham-Gesetz für hochqualifizierte Fachkräfte zu optimieren und ausländischen Arbeitnehmern erhebliche Steuervorteile zu ermöglichen. Wir beraten Sie außerdem zu internationaler Besteuerung, Aufenthaltsplanung und Vermögensstrukturierung, um Ihre Steuerlast zu minimieren und die spanischen Steuervorschriften einzuhalten. Darüber hinaus vertreten wir Sie rechtlich bei Steuerprüfungen und in allen steuerlichen Verfahren.


Erfahren Sie mehr in unserem Beckham-Rechtsleitfaden →

Tax & Wealth Lawyers in Spain

Internationales Steuerrecht: Strategie & grenzüberschreitende Planung

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in Angelegenheiten mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, bei denen internationale Steuervorschriften und Abkommensschutz eine Rolle spielen.

Wir unterstützen Expats, Remote-Worker und globale Investoren bei der effizienten Strukturierung ihrer Angelegenheiten im sich wandelnden spanischen Steuerumfeld – einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen, Wohnsitzkonflikten und Wegzugssteuerszenarien.

Wir beraten auch Nichtansässige hinsichtlich ihrer Meldepflichten für Einkünfte aus spanischen Quellen, einschließlich der Erstellung und Einreichung des Formulars Modelo 210.

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Privatkunden: Steuerplanung und -erfüllung

Wir bieten maßgeschneiderte Rechts- und Steuerberatung für Einzelpersonen und Familien, die nach Spanien umziehen oder dort wohnen.


Unsere Arbeit umfasst die Optimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die strategische Vermögenssteuerplanung und die Vorbereitung auf Änderungen des Wohnsitzes oder der Vermögensstruktur.


Wir gewährleisten außerdem die vollständige Einhaltung der spanischen Steuerpflichten, einschließlich der jährlichen Meldungen wie Modelo 100 (Einkommensteuer), Modelo 714 (Vermögenssteuer) und Modelo 720 (Offenlegung ausländischer Vermögenswerte).

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Steuerprüfungen: Streitigkeiten & Rechtsverteidigung

Wir bieten Ihnen Rechtsbeistand bei Steuerprüfungen, -inspektionen und -prozessen in jeder Phase des Verfahrens – von den ersten Verwaltungsverfahren bis hin zu strittigen Angelegenheiten vor den spanischen Steuer- und Justizbehörden. Ob es sich um Herausforderungen durch lokale, regionale oder nationale Steuerbehörden handelt, wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen und Ihren Fall wirksam zu vertreten.

Wir beraten Sie auch bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Einlegung von Rechtsmitteln und der Entwicklung von Finanzstrategien zur Minimierung von Risiken und Haftungsrisiken.

Das spanische Steuersystem kann Ihnen erheblich zugutekommen – vorausgesetzt, Sie kennen die Regeln, halten die Fristen ein und strukturieren die Dinge von Anfang an richtig.


Steuerermäßigung – aber nur bei rechtzeitiger Antragstellung.

Das spanische Beckham-Gesetz – offiziell „Régimen Especial para Trabajadores Desplazados“ gemäß Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes – ermöglicht es neuen Einwohnern Spaniens, für bis zu sechs Jahre als Nichtansässige besteuert zu werden. In der Praxis bedeutet dies einen einheitlichen Steuersatz von 24 % auf in Spanien erzielte Einkünfte bis zu 600.000 €, anstatt der üblichen progressiven Steuersätze von bis zu 47 %.


Für die meisten international tätigen Fachkräfte und Fernarbeiter sind die jährlichen Einsparungen beträchtlich.


Die Regelung gilt jedoch nicht automatisch. Sie erfordert einen separaten Antrag, der innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer ersten Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung eingereicht werden muss. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie den Anspruch auf die Regelung für Ihre gesamten ersten Jahre Ihres Aufenthalts – eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.


Über den Steuersatz hinaus bedeutet das Beckham-Gesetz auch, dass Einkünfte und Vermögenswerte außerhalb Spaniens während der Geltungsdauer der Regelung grundsätzlich von der spanischen Einkommen- und Vermögensteuer befreit sind. Für Personen mit internationalen Anlageportfolios, ausländischen Renten, Dividenden oder Immobilien im Ausland kann dies von ebenso großer Bedeutung sein.


Wir prüfen Ihre Anspruchsberechtigung, beraten Sie hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Ihrem Einkommen und Ihrer Beschäftigungsstruktur mit den Bestimmungen und übernehmen die Antragsbearbeitung von Anfang bis Ende.


Internationales Steuerrecht – was ändert sich bei einem Umzug nach Spanien?


Die Annahme eines spanischen Steuerwohnsitzes ändert nicht nur die Höhe der in Spanien zu zahlenden Steuern. Sie verändert Ihre gesamte internationale Steuersituation.


Spanien besteuert seine Einwohner auf ihr weltweites Einkommen. Das bedeutet, dass Ihr Gehalt, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Rentenzahlungen und Kapitalgewinne – unabhängig von ihrem Ursprung – der spanischen Steuerpflicht unterliegen können. Sie sollten sich daher vor Ihrem Umzug mit dem Zusammenspiel zwischen spanischem Recht und dem Steuersystem Ihres Heimatlandes vertraut machen, nicht erst danach.


Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird, beseitigen aber nicht alle Komplexitäten. Welches Land ist berechtigt, Ihre Rente zu besteuern? Wie werden Ihre ausländischen Dividenden behandelt? Was passiert, wenn Sie eine Immobilie im Ausland verkaufen, während Sie in Spanien wohnen? Diese Fragen lassen sich je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, den beteiligten Ländern und Ihrer Einkommensstruktur individuell beantworten.


Wir beraten Sie umfassend zum internationalen Umfeld – wir helfen Ihnen, Ihr Risiko vor Ihrer Ankunft zu verstehen und Ihre Angelegenheiten auf die steuerlich günstigste, rechtlich zulässige Weise zu strukturieren.


Auslandsvermögen und Meldepflichten


Spanische Steueransässige mit bedeutendem Auslandsvermögen unterliegen besonderen Meldepflichten. Das Formular Modelo 720 verlangt die jährliche Angabe von ausländischen Bankkonten, Wertpapieren und Immobilien oberhalb bestimmter Schwellenwerte. Versäumnisse bei der Abgabe der Meldung oder Fehler bei der Abgabe zogen in der Vergangenheit empfindliche Strafen nach sich. Die Meldepflichten gelten ab dem ersten vollen Jahr der spanischen Steueransässigkeit.


Das Modelo 721 gilt ebenfalls für im Ausland gehaltene Krypto-Assets. Wenn Sie Kryptowährungen auf Börsen oder in Wallets außerhalb Spaniens verwahren, unterliegt diese Verpflichtung Ihnen.


Wir sorgen dafür, dass diese Anmeldungen korrekt und fristgerecht erfolgen – und wir beraten Sie darüber, was rechtzeitig vor Ablauf der Fristen anzugeben ist.


Vermögenssteuer – die Frage, die niemand stellt, bis es zu spät ist


Spanien erhebt eine Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf das weltweite Nettovermögen spanischer Steueransässiger. Die Steuersätze und Steuervergünstigungen variieren stark je nach Region – Madrid hat sie praktisch abgeschafft, während Katalonien und andere Regionen sie weiterhin vollumfänglich anwenden.


Für Personen mit umfangreichen internationalen Portfolios, Immobilien oder Altersvorsorgekonten können die jährlichen Kosten erheblich sein. Sie gehören zu den wichtigsten Faktoren, die bei der Wahl des Wohnorts in Spanien berücksichtigt werden sollten – und werden dennoch am wenigsten beachtet.


Nach dem Beckham-Gesetz sind weltweite Vermögenswerte grundsätzlich steuerfrei. Sobald die Regelung jedoch ausläuft – in der Regel nach sechs Jahren –, wird die Vermögensteuer relevant. Wir berücksichtigen dies von Anfang an in unserer langfristigen Planung und nicht erst im Nachhinein.


Nach Ihrer Ankunft – die Einhaltung der Vorschriften Jahr für Jahr sicherstellen


In Spanien ansässige Steuerpflichtige müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung (IRPF) abgeben, gegebenenfalls ausländische Vermögenswerte deklarieren und etwaige regionale Vermögensteuerpflichten erfüllen. Für Personen, die dem Beckham-Gesetz unterliegen, gelten zudem spezifische jährliche Meldepflichten zur Aufrechterhaltung des Steuerstatus.


Wir bieten Ihnen fortlaufende Unterstützung, um sicherzustellen, dass alles korrekt und fristgerecht eingereicht wird und dass Sie von einer Änderung Ihrer Lebensumstände oder der Gesetzeslage niemals überrascht werden.


Bereit für ein Gespräch?


Ob Sie einen Umzug nach Spanien planen, bereits dort ansässig sind und sich nicht sicher sind, ob Ihre Steuersituation optimal ist, oder ob Ihre Beckham Law-Vertragslaufzeit ausläuft und Sie sich fragen, wie es weitergeht – wir besprechen Ihre Situation gerne mit Ihnen.


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