Leitfaden zum Digital Nomad Visa und zum Beckham Law
Wohnsitz- und Steuerplanungsberatung
Internationale Mobilität und Aufenthalt in Spanien
In einer zunehmend globalisierten Welt hat die Möglichkeit, ortsunabhängig zu leben und zu arbeiten, eine neue Berufsgruppe hervorgebracht: die digitalen Nomaden. Spanien hat diesen Trend erkannt und bietet das Digital Nomad Visa an, das es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in Spanien zu leben und gleichzeitig für Unternehmen außerhalb des Landes remote zu arbeiten.
Erfahren Sie mehr in unserem Leitfaden zum Visum für digitale Nomaden →
Gleichzeitig kann das Beckham-Gesetz günstige steuerliche Bedingungen für Ausländer schaffen, die nach Spanien umziehen.
Erfahren Sie mehr in unserem Beckham-Rechtsleitfaden →
Das richtige Visum für Sie
Nicht jede Situation erfordert die gleiche Lösung. Wir analysieren Ihr Profil und beraten Sie hinsichtlich des am besten geeigneten Aufenthaltsrechtswegs – sei es das Digital Nomad Visa, das Non-Lucrative Visa oder ein anderer Weg.
Beckham-Gesetz
Wir prüfen Ihre Anspruchsberechtigung und bearbeiten Ihren Antrag – getrennt vom Visum und fristgerecht. Steuern von 24 % statt bis zu 47 %.
Steuer- und Aufenthaltsstrukturierung
Wir bringen Ihren Einwanderungsstatus und Ihre Steuersituation vom ersten Tag an in Einklang – damit nichts übersehen wird und nichts mehr kostet als nötig.
Laufende Compliance- und Beratungsleistungen
Sobald Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, bleiben wir an Ihrer Seite – bei der jährlichen Steuererklärung, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und mit Beratung, während sich Ihre Situation weiterentwickelt.
Ein Umzug nach Spanien ist mit mehr rechtlichen und steuerlichen Entscheidungen verbunden, als die meisten Menschen erwarten. Wir sorgen dafür, dass Sie alles richtig machen – vom Moment Ihrer Umzugsentscheidung bis weit nach Ihrer Ankunft.
Das Visum ist erst der Anfang
Die meisten Menschen konzentrieren sich darauf, das Visum genehmigt zu bekommen. Das ist der richtige Ausgangspunkt – aber nur ein Teil des Ganzen.
Was nach Ihrer Ankunft geschieht, ist genauso wichtig. Wann tritt die spanische Steuerpflicht in Kraft? Welche Einkünfte müssen Sie angeben? Sind Sie für das Beckham-Gesetz berechtigt und haben Sie sich fristgerecht beworben? Müssen Sie ein Modelo 720 einreichen, in dem Sie Ihr ausländisches Vermögen deklarieren?
Das sind keine bürokratischen Details. Es sind Entscheidungen, die sich unmittelbar auf Ihre Zahlungen, Ihre Schulden und Ihre Sicherheit in Spanien auswirken. Wir von SamirLaw beraten Sie umfassend – nicht nur in Einwanderungsfragen.
Den richtigen Weg zur Aufenthaltsgenehmigung finden
Spanien bietet Nicht-EU-Bürgern verschiedene Wege zum Aufenthaltsrecht, und welcher der richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrer Einkommensquelle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind und wie Ihre langfristigen Pläne in Spanien aussehen.
Das Digital Nomad Visa richtet sich an Remote-Arbeiter und Freiberufler, deren Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Spaniens ansässig sind. Es beinhaltet unter anderem den Zugang zu Beckham Law und ist verlängerbar; nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Das Visum für Nichterwerbstätige eignet sich für Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen – Rentner, Menschen, die von Ersparnissen oder Kapitalerträgen leben, oder solche, deren Einkommen ausschließlich aus dem Ausland stammt. Es erfordert den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer privaten Krankenversicherung.
EU-Bürger benötigen kein Visum, müssen sich aber als Einwohner anmelden. Das Verfahren ist flexibler, hat aber dennoch steuerliche und administrative Konsequenzen, über die man sich vor der Ankunft informieren sollte.
Wir analysieren Ihr Profil und sagen Ihnen, welche Route sinnvoll ist – und warum.
Beckham-Gesetz – was die meisten Leute übersehen
Das spanische Beckham-Gesetz (formell das Régimen Especial para Trabajadores Desplazados, gemäß Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes) erlaubt es qualifizierten neuen Steueransässigen, für bis zu sechs Jahre einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf in Spanien erzielte Einkünfte zu zahlen, anstatt der üblichen progressiven Steuersätze, die bis zu 47 % betragen.
Für viele internationale Kunden sind die Einsparungen beträchtlich – oft Zehntausende von Euro pro Jahr.
Was die meisten nicht wissen: Für das Beckham-Gesetz ist ein separater Antrag erforderlich. Dieser erfolgt nicht automatisch, ist nicht Teil des Visumverfahrens und unterliegt einer strikten Frist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung eingereicht werden.
Verpasst man diese Gelegenheit, verliert man in den ersten Jahren des Aufenthalts vollständig den Zugang zum Regime.
Wir prüfen Ihre Anspruchsberechtigung, beraten Sie hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Ihrem Einkommen und Ihrer Beschäftigungsstruktur mit den Bestimmungen und übernehmen die Antragsstellung – damit die Frist niemals versäumt wird.
Steuern und Einwanderung – warum sie gemeinsam behandelt werden müssen
Die häufigsten und kostspieligsten Fehler, die wir beobachten, entstehen, wenn Einwanderung und Steuern getrennt voneinander von verschiedenen Beratern bearbeitet werden, die nicht miteinander kommunizieren.
Ihr Visastatus beeinflusst, wann Sie in Spanien steuerlich ansässig werden. Ihr steuerlicher Wohnsitzstatus bestimmt, was und wann Sie Angaben machen müssen. Ihre Beschäftigungsstruktur beeinflusst Ihre Berechtigung nach dem Beckham-Gesetz. Ihr Auslandsvermögen kann Meldepflichten auslösen. Jede dieser Entscheidungen beeinflusst die anderen.
Bei SamirLaw kümmern wir uns um Einwanderungs- und Steuerangelegenheiten aus einer Hand. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltsstatus, Ihr Antrag nach dem Beckham Law und Ihre Steuerstruktur von Anfang an gemeinsam betrachtet werden – nicht erst im Nachhinein.
Nach Ihrer Ankunft – Einhaltung der Vorschriften
Sobald Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, enden Ihre Pflichten nicht. Spanische Steuerinländer müssen eine jährliche Einkommensteuererklärung (IRPF) abgeben, ausländisches Vermögen oberhalb bestimmter Schwellenwerte deklarieren (Modelo 720) und je nach Wohnort die jeweils geltenden Vermögensteuerpflichten erfüllen.
Wir bieten Ihnen fortlaufende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie Jahr für Jahr alle Vorschriften einhalten – von der Abgabe Ihrer Steuererklärungen über die Beratung bei Änderungen Ihrer Situation bis hin zum Hinweis auf alles, was Sie beachten sollten, bevor es zu einem Problem wird.
Bereit für ein Gespräch?
Ob Sie noch überlegen, ob Sie umziehen sollen, sich mitten in einem Antragsverfahren befinden oder bereits in Spanien sind und sich nicht sicher sind, ob alles in Ordnung ist – wir besprechen Ihre Situation gerne mit Ihnen.
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Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Lesen Sie unseren Leitfaden zum Digital Nomad Visa →
Unsere Residenz-Services
Visum für gemeinnützige Organisationen
Das Visum für Erwerbslose ist eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich in Spanien aufzuhalten, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieses Visum eignet sich ideal für Rentner, Personen mit ausreichendem Einkommen oder solche, die einen längeren Aufenthalt in Spanien planen und dabei die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen erfüllen möchten.
Inhaber eines Visums für Erwerbstätige können sich legal in Spanien aufhalten und eine anfängliche einjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen, die um bis zu vier weitere Jahre verlängert werden kann. Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts können sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Visum ermöglicht auch die Familienzusammenführung, sodass Visuminhaber ihre Familienangehörigen unter denselben Bedingungen nach Spanien holen können.
Innerbetrieblicher Transfer
Das Visum für konzerninterne Versetzungen ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Mitarbeiter, die innerhalb desselben Unternehmens oder Konzerns nach Spanien versetzt werden. Dieses Visum eignet sich ideal für Fachkräfte, Führungskräfte und Spezialisten, die vorübergehend in eine spanische Niederlassung, Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen ihres Arbeitgebers wechseln.
Zu den wichtigsten Vorteilen zählen ein vereinfachtes Verfahren, Möglichkeiten zur Familienzusammenführung sowie die Berechtigung, während des gesamten Einsatzes in Spanien zu arbeiten und zu leben. Bewerber müssen ein gültiges Arbeitsverhältnis, entsprechende Qualifikationen und eine fortbestehende Verbindung zum Heimatunternehmen nachweisen. Das Visum entspricht Spaniens Engagement für die Förderung der globalen Mobilität von Unternehmen.
Arbeitsvisum für hochqualifizierte Fachkräfte
Das Visum für hochqualifizierte Fachkräfte ist speziell auf die Bedürfnisse von Fachkräften zugeschnitten, die in Spanien in spezialisierten Positionen arbeiten möchten. Es eignet sich ideal für Führungskräfte, Manager und Experten mit fortgeschrittenen Qualifikationen, die bei spanischen Unternehmen oder multinationalen Konzernen mit Niederlassungen in Spanien angestellt sind.
Das HQP-Visum bietet ein beschleunigtes Verfahren, die Möglichkeit, Familienangehörige nachzuholen, und berechtigt zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Spanien. Bewerber müssen bestimmte Bildungs- oder Berufserfahrungskriterien erfüllen, ein Stellenangebot für eine entsprechende Position vorweisen und entsprechende Unterlagen ihres Arbeitgebers einreichen.
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern
Die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern ermöglicht es Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten, in Spanien neben ihren Verwandten mit EU-Staatsangehörigkeit zu leben und zu arbeiten. Diese Genehmigung kann für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere berechtigte Angehörige von EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Spanien beantragt werden.
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören das Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Zugang zu Sozialleistungen in Spanien gemäß den EU-Familienzusammenführungsgesetzen. Antragsteller müssen ihr Verwandtschaftsverhältnis nachweisen, einen Nachweis über den Wohnsitz des EU-Bürgers in Spanien erbringen und die grundlegenden Dokumentationsanforderungen erfüllen.
Residenzprogramm „Arraigo“ in Spanien
Wenn Sie sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Spanien aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Arraigo-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Möglichkeit besteht für Personen, die enge soziale oder familiäre Bindungen in Spanien aufgebaut haben, am Arbeitsmarkt beteiligt waren oder spanische Verwandte haben.
Arraigo bietet einen legalen Weg zur Legalisierung Ihres Aufenthaltsstatus und ermöglicht Ihnen den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn Sie ursprünglich ohne die erforderliche Genehmigung nach Spanien eingereist sind oder sich dort aufgehalten haben. Dieses Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, sich vollständig in die spanische Gesellschaft zu integrieren, legal einer Beschäftigung nachzugehen und Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
NIE-Nummer in Spanien
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Ausländer für die Ausübung rechtlicher, finanzieller oder beruflicher Tätigkeiten in Spanien benötigen. Dieses wichtige Dokument wird beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos, den Kauf von Immobilien, die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen oder die Anmeldung bei lokalen Behörden benötigt.
Die NIE-Nummer berechtigt nicht zum Aufenthaltsrecht, ist aber für das spanische Rechts- und Verwaltungssystem erforderlich. Antragsteller können sie mit den notwendigen Unterlagen bei spanischen Konsulaten im Ausland oder bei bestimmten Stellen in Spanien beantragen.
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